Ab Jahresbeginn 2010 gelten bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich dabei beraten lassen.
Unser Haus bietet bereits seit jeher qualitativ hochwertige und kundenorientierte Beratung an. Denn es ist elementarer Teil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells, unsere Mitglieder zu fördern und unsere Kunden gut zu beraten.
Neues Beratungsprotokoll
Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll.
In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie die Angaben des Kontoinhabers zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft, seinen Kenntnissen und Erfahrungen.
Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst.
Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Telefonische Beratung
Wir bieten, die telefonische Beratung trotz der praxisfernen Neuregelung weiterhin im bisherigen Umfang an.
Zu den Neuerungen in der Anlageberatung informiert Sie gerne Ihr Berater.