
Kontoauszug Online
Mit dem Kontoauszug Online können Sie sich Ihre Kontoauszüge direkt aus dem InternetBanking auf ihren PC herunterladen. So haben Sie alle wichtigen Informationen und sparen sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker.
Freischaltung
Wenn Sie Ihre Auszüge in Zukunft online erhalten möchten, schalten wir Ihr Konto hierfür frei. Hierzu setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Ist die Freischaltung erfolgt, werden Ihnen die Auszüge sofort und ausschließlich über das InternetBanking bereitgestellt.
Wenn Sie Ihre Auszüge in Zukunft online erhalten möchten, schalten wir Ihr Konto hierfür frei. Hierzu setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Ist die Freischaltung erfolgt, werden Ihnen die Auszüge sofort und ausschließlich über das InternetBanking bereitgestellt.
Abruf der elektronischen Kontoauszüge
Lieferung in den Postkorb
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- Nach der Anmeldung im InternetBanking rufen Sie den Menüpunkt "Postkorb" auf.
- Hier wird Ihnen eine Nachricht mit dem Absender "Kontoauszug" angezeigt. Die Nachricht enthält im Anhang Ihren aktuellen Kontoauszug als PDF-Datei, die Sie speichern und ausdrucken können.
- Über den Button "Quittieren" bestätigen Sie den Erhalt des Auszugs.
- Nach der Anmeldung im InternetBanking rufen Sie den Menüpunkt "Kontoinformationen" auf.
- Klicken Sie nun auf den Punkt "Kontoauszüge".
- Jetzt wählen Sie die Funktion "Erstellen".
- Nun wird Ihnen eine PDF-Datei zur Verfügung gestellt, die Sie speichern und ausdrucken können.
- Über den Button "Bestätigen des Kontoauszugs" bestätigen Sie den Erhalt des Auszugs durch Eingabe einer gültigen TAN.
Anerkennung durch Finanzämter
Das Finanzamt erkennt Online-Kontoauszüge von Konto-Inhabern an, die nicht buchführungspflichtig sind. Bewahren Sie Ihre Kontoauszüge beispielsweise als Beleg für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden auf. Im Normalfall genügt hier ein Ausdruck des elektronischen Kontoauszuges.
Für buchführungspflichtige Steuerzahler gelten strengere Vorschriften. Nicht jedes Finanzamt erkennt elektronische Kontoauszüge an. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Das Finanzamt erkennt Online-Kontoauszüge von Konto-Inhabern an, die nicht buchführungspflichtig sind. Bewahren Sie Ihre Kontoauszüge beispielsweise als Beleg für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden auf. Im Normalfall genügt hier ein Ausdruck des elektronischen Kontoauszuges.
Für buchführungspflichtige Steuerzahler gelten strengere Vorschriften. Nicht jedes Finanzamt erkennt elektronische Kontoauszüge an. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage mit Ihrem Steuerberater zu klären.
