Nachrangige Einlage

Ihr sicherer Zins für die kommenden sieben Jahre.

Sie möchten Ihr Geld für sieben Jahre fest anlegen und Ihnen ist zudem ein garantierter Zins wichtig? Dann ist unsere nachrangige Einlage die passende Lösung.

  • einfach
  • kostenlos
  • risikoarm
  • fest verzinst

Was ist eine nachrangige Einlage?

Die nachrangige Einlage ist eine festverzinste Bankeinlage ohne jegliches Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisiert, zum Ende des siebten Jahres. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Für die volle Laufzeit garantieren wir Ihnen einen festen Zins, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Guthaben durch die jährlichen Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.   

Bei der nachrangigen Einlage handelt es sich um ein jährlich begrenztes Angebot. Die Summe der ausgegebenen nachrangigen Einlagen mit fester Laufzeit ist pro Jahr begrenzt. Ob Sie diese aktuell zeichnen können, erfragen Sie bitte bei Ihrem persönlichen Berater.

Produktdetails

Mindestanlagebetrag 25.000 Euro
Maximalanlagebetrag 500.000 Euro
vorzeitige Verfügbarkeit keine
Gebühren keine
Verwahrentgelte keine

Konditionen

Laufzeit Zinssatz p.a.
7 Jahre 4,00 %

Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz / Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen.
Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.