Die Mitglieder unserer Bank nehmen ihre Rechte in der Vertreterversammlung wahr. Dazu wählen Sie aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung wahrnehmen. Die VertreterInnen werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Die Vertreterversammlung, neben Vorstand und Aufsichtsrat das dritte Organ unserer Genossenschaftsbank, stellt üblicherweise den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat bereits unser Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 31. Mai 2021 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt, sodass innerhalb der Vertreterversammlung am 22. September 2021 nur noch über die Verwendung des Jahresüberschusses zu entscheiden ist.
Vorstand und Aufsichtsrat informieren die VertreterInnen zudem ausführlich über ihre Tätigkeit und die Entwicklung Ihrer Volksbank GMHütte-Hagen-Bissendorf eG (GHB). Die Vertreterversammlung entscheidet auch über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird aus der Mitte der Vertreter gewählt.